Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern er in den städtischen Ortskernen unserer Stadtteile einen barrierefreien Streifen, besonders vor Seniorenwohnheimen, zu Einrichtungen des täglichen oder regelmäßigen Bedarfs einrichten kann. Als mögliches Vorbild sollte hierbei die Stadt Hessisch Lichtenau herangezogen werden. Weiterhin soll zunächst mit einem Beispiel als Modell in einem Weiterstädter Stadtteil begonnen werden, welches im Erfolgsfall auch in anderen Stadtteilen angewendet wird. Hierbei sollte dort begonnen werden, wo ein solches Modellprojekt am schnellsten und kostengünstigsten umgesetzt werden kann. Im Zweifel gehen niedrigere Kosten vor Geschwindigkeit. Hierbei könnten ggf. auch Fördermittel der KfW abgerufen werden. Die Maßnahmen sollten deshalb im Optimalfall mit beschlossenen oder geplanten Maßnahmen zur Stadtentwicklung möglichst zusammenpassen und sich sinnvoll in diese einfügen, was zu den Richtlinien der KfW für die Gewährung von Fördermitteln gehört.
Begründung:
Aufgrund des demografischen und sozialen Wandels wird die barrierefreie Stadt für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen immer wichtiger. Besonders, aber keineswegs nur Senioren würden hiervon profitieren. Der Gang zum Bäcker, Metzger, Arzt oder Stadtbüro kann hierdurch erheblich erleichtert werden. Das Ziel muss sein, das alltägliche Leben vor allem für gehbehinderte Menschen erheblich zu verbessern. Aber gleichzeitig sollen die Maßnahmen auch einem kinder- und familienfreundlichen Umfeld im Ortskern dienen (z. B. für Eltern mit Kinderwägen; eventuell kann auch die Schulwegsicherung in die Planung sinnvoll einbezogen werden).