Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Ein umfassendes e-Government-Konzept inklusive Umsetzungsstrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Juni 2019 vorzulegen. In diesem Konzept sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
  • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mit besonderem Fokus auf Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger (Government to Citizen, G2C) sowie Unternehmen (Government to Business, G2B)
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für digitale Verwaltungsprozesse
  • Verwaltungsinterne digitale, papierlose Kommunikation (G2G, e-Akte etc.)
  • Verbesserung der digitalen Informations- und Abwicklungssysteme (Web, App etc.) und Einführung eines Open-Data-Projektes
  • Module für bessere Bürgerbeteiligung und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
  • Bereitstellung der benötigten IT-Infrastruktur mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung (sogenannte Green-IT)
  • Sicherheit und Datenschutz (Verschlüsselung, Cybersicherheit etc.)
  • Benutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit (und Alternativen, falls die Barrierefreiheit nicht oder nur teilweise hergestellt werden kann)
  • Best-Practice-Beispiele von anderen Kommunen benennen
  • Möglichkeiten der Förderung durch EU, Bund und Land aufzeigen
  • Zeitplan zur Umsetzung inklusive Kosten- und Personalplan
  1. Eine/n e-Government-Beauftragte/n zu benennen, der entsprechende Fachkompetenzen im Bereich IT, Digitales und Verwaltung mitbringt, mit entsprechenden Arbeitsstunden ausgestattet wird und die Umsetzung von e-Government vorantreibt, überwacht und die Koordination aller Tätigkeiten übernimmt.

    3. Eine Fachgruppe e-Government innerhalb der Verwaltung, ggf. auch unter Hinzuziehung von externen Experten, einzurichten, die den oder die e-Government-Beauftragte/n unterstützt.

 

  1. Mittel im Haushalt 2019 für Analyse, Beratung und Umsetzung der oben genannten Punkte bereitzustellen. Hierfür soll ein eigenes Konto und eine überprüfbare Kennzahl im Haushalt geschaffen werden.

 

  1. Über die Umsetzung der e-Government-Aktivitäten einen jährlichen Bericht anzufertigen.

 

Wir beantragen außerdem Ausschussüberweisung in den Haupt- und Finanzausschuss und bitten bereits jetzt darum, zu den Ausschussberatungen Fachleute z.B. von eKom21 einzuladen, die die Möglichkeiten und Chancen von e-Government präsentieren.

Begründung:

Die digitale Verwaltung macht die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die

Verwaltungen unabhängiger von Öffnungszeiten, da zeit- und ortsunabhängig Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Gleichzeitig können durch die Automatisierung/Digitalisierung von Arbeitsschritten, Personal, Zeit und Papier eingespart und Bearbeitungsfehler reduziert werden. Die Bearbeitungszeit wird durch die Beschleunigung der Bearbeitung verringert, wovon alle Beteiligten profitieren können. Damit haben Verwaltungsmitarbeiter unter anderem auch mehr Zeit für Tätigkeiten, die nicht digitalisiert werden können. Nicht zuletzt kann e-Government auch zu höherer Transparenz und damit auch zur besseren Kontrolle der öffentlichen Verwaltung beitragen.

Die e-Government-Aktivitäten, zu denen sich alle politischen Ebenen verpflichtet haben, laufen in Deutschland und in Hessen nur schleppend voran. Im EU-Digitalisierungsindex 2018 liegt Deutschland auf Platz 14, im Bereich e-Government sogar nur auf Platz 25. Den Antragsstellern ist bewusst, dass beschleunigende Vorgaben und Gesetzesänderungen von höherer Stelle zu veranlassen sind. Unabhängig davon sollte Weiterstadt als eine der wirtschaftsstärksten Kommunen in der Region eine Vorreiterrolle einnehmen und alle jetzt schon verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen und gleichzeitig bei Bund und Land darauf hinwirken, die Digitalisierung voranzutreiben und die Gesetzgebung entsprechend zu ändern. Außerdem können wir von der Nähe und dem Wissen der Stadt Darmstadt womöglich profitieren, die 2017 zur ersten Digitalstadt Deutschlands erklärt wurde und den Digital City Preis gewonnen hat. Mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes im Juni 2017 und dem Bereitstellen von Finanzmitteln zur Umsetzung haben sich Bund und Land verpflichtet, e-Government voranzutreiben. Hier können möglicherweise Mittel und Know-How im Rahmen von Pilotprojekten beantragt werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.