Keiner will sie, aber sie wird kommen: Die Straßenbeitragssatzung. Im Haupt- und Finanzausschuss vom 23.9.2013 ging es ausschließlich um die Einführung einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung, andere Themen standen nicht auf der Tagesordnung.
Zwang durch die Hessische Landesregierung
Vor rund 10 Jahren hat die Stadt Weiterstadt ihre Straßenbeitragssatzung abgeschafft, weil es zuviele Probleme gab und die Steuereinnahmen so hoch waren, dass man die Anwohner nicht zusätzlich belasten wollte. Die Hessische Landesregierung hat bei der Überarbeitung des “Gesetzes über kommunale Abgaben” (KAG) den Kommunen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen ins Stammbuch geschrieben. Die Kommunen müssen also für die Sanierung der Straßen Beiträge von den Anwohner erheben. Die Höhe und detaillierte Ausgestaltung der Straßenbeitragssatzung kann die Kommune weitestgehend selbst regeln.
Einmalzahlung oder wiederkehrend?
Grundsätzlich kommen zwei Verfahren zur Erhebung von Straßenbeiträgen in Frage. Die eine Variante ist die Einmalzahlung. Wenn zum Beispiel die Straße, in der ich wohne, neu gemacht wird, werden die Kosten anteilig auf alle Anwohner abgewälzt. So können sehr schnell, sehr hohe Summen im fünfstelligen Bereich entstehen.
Die andere Variante ist eine wiederkehrende Straßenbeitragssatzung. Hier werden zunächst Abrechnungsbezirke erstellt. Zum Beispiel ein Abrechnungsbezirk könnte Schneppenhausen sein. Wenn dann in Schneppenhausen eine Straße saniert wird, zahlen nicht nur die Anwohner der Straße, sondern alle im Abrechnungsbezirk Schneppenhausen einen Beitrag. Vorteil hierdurch: Die Beträge sind deutlich geringer und bewegen sich im dreistelligen Bereich. Dafür müssen aber bei jeder Maßnahme alle zahlen – daher der Begriff “wiederkehrend”.
In der Ausschusssitzung gestern wurde einstimmig der Beschluss gefasst, eine wiederkehrende Straßenbeitragssatzung zum 1.1.2014 einzuführen. Die Verwaltung ist nun beauftragt einen Satzungsentwurf zu erstellen und zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.